Ambulante Wohnungsnotfallhilfe Landkreis Oldenburg

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
gem. § 67 SGB XII i.V.m. § 6 Nds. AG / SGB XII


Hilfeangebote:
Beratung und persönliche Unterstützung, Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes, Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags.